Jedes Jahr im November passiert dasselbe: Der Brief vom Kfz-Versicherer kommt, der Beitrag ist gestiegen, und irgendwo zwischen Laternenumzug und Adventskalender ist der 30. November vorbei. Dabei ist dieser eine Monat der einzige im Jahr, in dem fast jeder Autofahrer in Deutschland gleichzeitig die Wahl hat. Wir zeigen Ihnen, was 2027 neu ist, wie Sie in fünf Minuten prüfen, ob Ihr Bezirk teurer wird, und wann Sie sogar nach dem Stichtag noch kündigen dürfen.
Was sich 2027 ändert: Die neuen Regionalklassen sind da
Am 9. September 2026 hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) die Regionalklassen für 2027 veröffentlicht. Die Regionalklasse ist einer der stillen Preistreiber in Ihrem Beitrag: Sie bewertet, wie viele Schäden die Autofahrer in Ihrem Zulassungsbezirk in den letzten Jahren verursacht haben. Nicht Sie persönlich, sondern Ihre Nachbarn, Ihr Landkreis, Ihre Stadt.
Für 2027 werden rund 4,8 Millionen Autofahrer in 46 Zulassungsbezirken in der Haftpflicht höher eingestuft. Etwa 5,2 Millionen in 63 Bezirken rutschen nach unten. Für über 32 Millionen ändert sich nichts. In Bayern profitieren 19 von 97 Bezirken von einer besseren Einstufung, sechs werden schlechter bewertet.
Ihr Bezirk, Ihr Beitrag: Was die Regionalklasse wirklich bewegt
Beispielrechnung für einen Haftpflicht-Jahresbeitrag von 500 Euro. Bewegen Sie den Regler und sehen Sie, was eine Umstufung ungefähr bedeutet.
Vereinfachte Darstellung: Zwischen zwei Nachbarklassen liegen in der Praxis meist 3 bis 6 Prozent. Die Regionalklasse ist nur einer von rund 20 Faktoren; Typklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung und Fahrerkreis wiegen oft schwerer.
Höhere Klasse heißt nicht automatisch höherer Beitrag
Die Regionalklasse ist eine Empfehlung des Verbands, keine Pflicht. Jeder Versicherer entscheidet selbst, wie stark er sie in seine Tarife einrechnet. Deshalb lohnt der Blick auf den tatsächlichen Beitrag im Brief, nicht nur auf die Klasse. Ob Ihr Bezirk betroffen ist, sehen Sie in der kostenlosen Abfrage des GDV nach Postleitzahl oder Kennzeichen.
Der Brief im November: Drei Sätze, die Sie verstehen sollten
Etwa ab Mitte Oktober verschicken die Versicherer die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Dieser Brief ist wichtiger, als er aussieht, denn er entscheidet über Ihr Kündigungsrecht. Achten Sie auf drei Dinge:
Der Drei-Punkte-Check für die Beitragsrechnung
- 1.Steigt der Beitrag, obwohl sich nichts geändert hat? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: einen Monat ab Zugang des Briefs, unabhängig vom 30. November. Ein Brief, der am 20. November ankommt, gibt Ihnen also Zeit bis zum 20. Dezember.
- 2.Steht der Vergleichsbeitrag drin? Der Versicherer muss den alten und den neuen Beitrag gegenüberstellen. Fehlt der Vergleich, beginnt die Frist für die Sonderkündigung nicht zu laufen.
- 3.Ist die Erhöhung nur eine Umstufung? Wenn Ihr Beitrag steigt, weil Sie einen Schaden hatten oder eine höhere Kilometerleistung gemeldet haben, gilt das Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht. Dann bleibt der 30. November.
Meine eigene Kfz-Versicherung habe ich noch nie gekündigt – ich verkaufe sie ja selbst. Den Brief öffne ich trotzdem jedes Jahr, und einmal hat sich das richtig gelohnt: Da stand noch eine Fahrleistung von 30.000 Kilometern drin, aus der Zeit, als ich täglich zu Kunden gefahren bin. Inzwischen fuhr ich kaum noch die Hälfte. Der Versicherungsmann, der für seine eigene Versicherung zu viel zahlt – meine Kollegen hatten ihren Spaß. Seitdem steht am 1. November ein Termin in meinem Kalender: „Auto-Brief öffnen“. Nicht, um zu kündigen. Sondern um nachzusehen, ob noch alles stimmt.
Wechseln, verhandeln oder bleiben? Die ehrliche Reihenfolge
Ein günstigerer Beitrag ist ein gutes Argument. Er ist aber nicht das einzige. Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein kurzer Blick darauf, was Sie eigentlich kaufen:
Woran ein Wechsel oft scheitert
- Der neue Tarif ist billiger, weil die Deckungssumme in der Haftpflicht niedriger ist. 100 Millionen Euro pauschal sollten Standard sein.
- Zusammenstöße mit Tieren sind nur mit Haarwild versichert. Ein Unfall mit einem Pferd oder einem freilaufenden Hund ist dann nicht drin.
- Die Werkstattbindung ist aktiviert, ohne dass Sie es wollten. Günstiger, aber der Versicherer bestimmt die Werkstatt.
- Die Neuwertentschädigung fehlt oder gilt nur 6 statt 24 Monate. Bei einem neuen Auto ein teurer Unterschied.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
- Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro pauschal, 15 Millionen je geschädigter Person.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Marderbiss mit Folgeschäden.
- Mallorca-Police für Mietwagen im Ausland, Schutzbrief nach Bedarf, freie Werkstattwahl bewusst gewählt.
- Rabattschutz oder Rabattretter, wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse schützen wollen.
Der Vergleich lohnt sich am meisten, wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag daneben legen. Nicht nur den Preis, sondern die Leistungszeile.
Ein Anruf beim bisherigen Versicherer ist übrigens nie verkehrt. Viele Anbieter haben Spielraum, wenn ein langjähriger Kunde mit einem konkreten Vergleichsangebot anruft. Das kostet Sie zehn Minuten und spart im besten Fall den Wechsel.
So läuft der Wechsel in vier Schritten
1. Neuen Vertrag zuerst
Erst das neue Angebot annehmen, dann den alten Vertrag kündigen. Sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Haftpflicht da, und das Fahrzeug darf nicht bewegt werden.
2. Kündigung in Textform
Eine E-Mail oder ein Brief mit Vertragsnummer und Kennzeichen reicht. Bitten Sie um eine Bestätigung. Der Eingang beim Versicherer zählt, nicht der Poststempel.
3. eVB-Nummer
Der neue Versicherer stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung aus. Er meldet den Wechsel an die Zulassungsstelle, der alte Versicherer wird automatisch informiert.
4. Schadenfreiheitsklasse prüfen
Der neue Versicherer holt Ihre SF-Klasse beim alten ab. Prüfen Sie im neuen Vertrag, ob sie korrekt übernommen wurde. Fehler sind hier häufiger, als man denkt.
Auch nach dem 30. November möglich
Wer beim Autokauf den Versicherer wechselt, hat jederzeit die freie Wahl: Jedes neu zugelassene Fahrzeug ist ein neuer Vertrag. Und wer eine Beitragserhöhung bekommt, kann innerhalb eines Monats sonderkündigen, egal ob der Brief im November oder im Januar ankommt.
Elektroauto, Zweitwagen, Fahranfänger: Drei Sonderfälle
Für Elektroautos gelten eigene Typklassen, und die Akku-Absicherung ist längst nicht bei allen Tarifen gleich; in unserem Artikel zur E-Auto-Versicherung haben wir das im Detail aufgeschrieben. Beim Zweitwagen entscheidet die Sondereinstufung oft mehr als die Regionalklasse. Und Fahranfänger, die über die Eltern versichert werden, sollten den Fahrerkreis prüfen: Ein nicht eingetragener Fahrer kann im Schadenfall zu einer saftigen Nachzahlung führen.
Ihren Beitrag für 2027 berechnen
Der Kfz-Rechner der Allianz zeigt Ihnen in wenigen Minuten den Beitrag für Ihr Fahrzeug, inklusive der aktuellen Regionalklasse. Die Berechnung landet direkt bei unserem Team, das Ihnen bei Rückfragen hilft.
Kfz-Tarif berechnenLieber erst kurz fragen?
WhatsApp schreibenFazit: Der November ist Ihr Monat
Die Regionalklassen 2027 verschieben die Preise, aber sie bestimmen nicht Ihre Entscheidung. Entscheidend sind drei Fragen: Was steht in meinem Brief, was leistet mein Vertrag, und was leistet die Alternative? Wer diese drei Fragen bis Ende November beantwortet, fährt 2027 mit dem richtigen Schutz. Und wer den Brief erst am 3. Dezember öffnet, hat mit dem Sonderkündigungsrecht oft noch eine zweite Chance.
Häufige Fragen
Die Kündigung muss bis zum 30. November 2026 beim Versicherer eingegangen sein. Der 30. November 2026 ist ein Montag. Wir empfehlen, die Kündigung spätestens Mitte November abzuschicken und eine Eingangsbestätigung anzufordern.
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich Ihr Vertrag geändert hat, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung kündigen, auch nach dem 30. November. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den alten und neuen Beitrag gegenüberstellt.
Der GDV bietet eine kostenlose Abfrage nach Postleitzahl oder Kennzeichen an. Für 2027 wurden 46 Bezirke in der Haftpflicht hochgestuft und 63 herabgestuft. Ob und wie stark Ihr Versicherer die neue Klasse einrechnet, entscheidet er selbst.
Nein. Die Schadenfreiheitsklasse wird vom neuen Versicherer beim alten abgefragt und übernommen. Prüfen Sie im neuen Vertrag, ob die Klasse korrekt eingetragen ist.
Bei einem Fahrzeugwechsel ja, denn jedes neu zugelassene Auto ist ein neuer Vertrag. Außerdem nach einem regulierten Schaden und nach einer Beitragserhöhung per Sonderkündigung. Ansonsten gilt die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres.
